Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist neben dem Familienrecht eines unserer beiden Fachgebiete. Da zu unseren Mandanten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gehören, kennen wir aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung beide Perspektiven, können zielgerichtet handeln und durch unser umfassendes Verständnis oft einvernehmliche Lösungen herbeiführen.
Der klassische Fall: Ein Arbeitnehmer wurde betriebsbedingt gekündigt
So geschieht es heutzutage vielfach: Der Arbeitgeber kündigt das langjährig bestehende Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters mit der Begründung, im Rahmen einer betrieblichen Umorganisation falle dessen Arbeitsplatz ersatzlos weg. Ein solches Ereignis, im Beispiel eine so genannte betriebsbedingte Kündigung, ist für den Arbeitnehmer von existentieller Tragweite. Denn mit Ablauf der Kündigungsfrist reduziert sich das bisherige Einkommen des Arbeitnehmers drastisch, vor allem wenn er nicht zeitnah eine neue Tätigkeit in Aussicht hat. Durch die Verschärfung der Lage auf dem deutschen und europäischen Arbeitsmarkt birgt eine Kündigung manchmal die Gefahr des sozialen Abstiegs und kann Existenzängste verursachen. Eine schnelle und professionelle Reaktion sowie das Wissen über die geltende Rechtslage ist in einer solchen Situation das oberste Gebot. Unsere fachkundige Kanzlei hilft Ihnen, Ruhe zu bewahren, und ohne Verzögerung mit den richtigen Schritten zu reagieren. Nicht jede Kündigung muss automatisch das „Aus“ bedeuten. In manchen Fällen sind Kündigungen sogar ungültig. Nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung reagieren. Diese Frist sollten Sie keinesfalls versäumen sondern sich rechtzeitig an uns wenden.
Wir decken das Arbeitsrecht thematisch komplett ab
Unsere Tätigkeiten umfassen das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts. Im Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir Unternehmen, Manager, leitende Angestellte sowie Arbeitnehmer. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung, Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen von Organvertretern juristischer Personen. Wir gestalten für Sie Aufhebungsverträge und führen die hiermit einhergehenden Vertragsverhandlungen. Wir beraten und vertreten Sie bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen.
Wir beraten Sie bei der Prävention
Kündigung, Widerspruch, Rechtstreit: Es ist sicherlich in vielen Fällen angenehmer, wenn es gar nicht erst so weit kommt. Denn manchmal kann eine Kündigung auch abgewendet werden, bevor sie ausgesprochen wurde. Wir unterstützen Sie bei der Abwehr einer erwarteten Kündigung und bei den Vorbereitungen angesichts einer noch auszusprechenden Kündigung.
Hat die Kündigung bereits stattgefunden, so nehmen wir Ihre gerichtlichen Interessen in Kündigungsschutzverfahren und Leistungsklagen wahr, ebenso wie wir Sie gern bei Streitigkeiten über Gratifikationen, Provisionen und Tantiemen vertreten.
Im kollektiven Arbeitsrecht vertreten wir speziell Unternehmen und Betriebsräte in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung. Wir wirken mit bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen bis hin zur Übernahme der Vertretung in Einigungsstellenverfahren, sowie in arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren.
Wir schulen Sie im Arbeitsrecht
Fachliches Know How auch im Bereich des Arbeitsrechts kann ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil sein. Um Entscheidungsträgern fundierte Kenntnisse zu vermitteln, bieten wir für Ihr Unternehmen individuell abgestimmte Inhouse-Seminare an.
Tätigkeitsschwerpunkt :: Individualarbeitsrecht
- Gestaltung, Änderung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- Abberufung
- Kündigung
- Einvernehmliche Beendigung von Anstellungsverträgen
- Abwehr einer erwarteten Kündigung
- Gerichtliche Interessenwahrnehmung in Kündigungsschutzverfahren
- Leistungsklagen
- Gratifikationen, Provisionen und Tantiemen
Tätigkeitsschwerpunkt :: Kollektives Arbeitsrecht
- Verhandlungen zur betrieblichen Mitbestimmung
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Vertretung in Einigungsstellenverfahren
- Arbeitsrechtliche Beschlussverfahren