Aufhebungsvertrag

Sie haben den Entwurf eines Aufhebungsvertrags erhalten? Denken Sie daran: die erste Ausfertigung ist nie das letzte und nie das beste Angebot. Mit einer solchen Vereinbarung können Arbeitgeber schnell Rechtssicherheit zum eigenen Vorteil schaffen, ohne eine Kündigung aussprechen zu müssen. Mit dem Aufhebungsvertrag erhalten die Arbeitgeber Planungssicherheit, können einen Kündigungsschutzprozess und Provisionsklagen verhindern. Auch Unruhe unter den Kollegen lässt sich durch die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses vermeiden.

Ihr Vorteil

Wir haben das Fachwissen und kennen die Tricks der Gegenseite. Durch geschicktes Verhandeln können wir für Sie im Aufhebungsvertrag z. B. eine Abfindung vereinbaren (die rechtlich mit Ausnahme der Sozialplanabfindung nicht einklagbar ist). Oder die Kosten für ein Outplacement-Verfahren werden getragen. Sprechen Sie mit uns, wie Sie sich Bonus- bzw. Provisionsansprüche und ein gutes Zeugnis sichern sowie Wettbewerbsverbote verhindern können.
Übrigens, kein Vertrag ist wie der andere.

Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren, entwickeln Lösungskonzepte, so dass Sie ihre Position in zukünftigen Verhandlungen besser vertreten können. Bei den Abfindungs-, Aufhebungsverhandlungen oder im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahren verhandeln wir für Sie und prüfen und fertigen den Aufhebungsvertrag / Vergleichsvertrag unter Berücksichtigung Ihrer Interessen.
Für uns sind höchste fachliche Qualität, professionelle Betreuung und ein persönlicher Berater selbstverständlich.
Sie werden natürlich ausschließlich durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut. Bei Vertragsverhandlungen oder Verhandlungen zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses werden Sie durch einen erfahrenen, im Konfliktmanagement ausgebildeten Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut werden.
Denn wir wissen, dass es in der Praxis oft auf das Verhandlungsgeschick des beauftragten Vertreters ankommt.
Wenn Sie einen Arbeitsrechtler benötigen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, damit wir frühzeitig gemeinsam mit Ihnen mit der Erarbeitung einer Lösung Ihres arbeitsrechtlichen Problems beginnen können.

Dieser Kontakt bringt Sie weiter.