Unsere Spezialisierung im Arbeitsrecht.
Wir decken das ganze Arbeitsrecht mit Ausnahme der Vertretung von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbänden bei Tarifverhandlungen ab.
Wir sehen uns als Verfahrensspezialisten. Sie werden vollumfänglich von einem Fachanwalt im Arbeitsrecht der in Verhandlungs- und Kommunikationstechniken ausgebildet ist vertreten. Denn wir wissen, dass es in der Praxis oft auf das Verhandlungsgeschick des beauftragten Vertreters ankommt, da das Ergebnis eines jahrelangen Rechtsstreites nur selten auch nur eine Partei befriedigt.
Ein Ausschnitt unseres Tätigkeitsspektrums.