Unsere Spezialisierung im Arbeitsrecht.
Wir decken das ganze Arbeitsrecht mit Ausnahme der Vertretung von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbänden bei Tarifverhandlungen ab.
Wir sehen uns als Arbeitnehmervertreter.
Wir gehören zu den renommierten Arbeitsrechtskanzleien aus dem Raum Frankfurt. Wir beraten sie in allen Fragen des Arbeitsrechts und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Hierbei sehen wir uns aus persönlicher Überzeugung, sowie zur Vermeidung von Interessenkonflikten ausschließlich als Interessenvertreter von Arbeitnehmern und Betriebsräten. Wir vertreten Geschäftsführer, Führungskräfte, leitende Angestellte, Arbeitnehmer und Betriebsräte.
Für uns sind höchste fachliche Qualität, professionelle Betreuung und ein persönlicher Berater selbstverständlich.
Wir “übersetzen” Arbeitsrecht für Sie in das tägliche Leben.
Sie werden natürlich ausschließlich durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut. Bei Vertragsverhandlungen oder Verhandlungen zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses werden Sie durch einen erfahrenen, im Konfliktmanagement ausgebildeten Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut werden.
Denn wir wissen, dass es in der Praxis oft auf das Verhandlungsgeschick des beauftragten Vertreters ankommt.
Ein Ausschnitt unseres Tätigkeitsspektrums können Sie der rechten Spalte entnehmen.