Aufhebungsvertrag
Als Aufhebungsvertrag bezeichnet man im Arbeitsrecht einen Vertrag im Rahmen dessen ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird.
Der Aufhebungsvertrag wird von Arbeitgebern gerne vor Ausspruch einer Kündigung angeboten, da hierdurch am schnellsten Rechtssicherheit geschaffen werden kann. Die Vorteile des Arbeitgebers liegen bei guter Verhandlungsführung in einer frühen Planungssicherheit, der Vermeidung eines Kündigungsschutzprozesses, sowie ggf. Provisionsklagen. Zudem wird eine ungewollte Unruhe im Unternehmen vermieden.
Bei professioneller Verhandlung können Arbeitnehmer im Rahmen eines Aufhebungsvertrages wirtschaftliche Vorteile wie eine Abfindung, die rechtlich nicht einklagbar ist (Ausnahme: Sozialplanabfindung) oder auch die Übernahme der Kosten für ein Outplacement-Verfahren vereinbaren. Zudem entwickeln wir für Sie angepasste Lösungen für ausstehende Sonderleistungen wie Bonusansprüche, Provisionsansprüche und Wettbewerbsverbote. Auch sollte jeder Aufhebungsvertrag eine Regelung bezüglich der Qualität des zu erteilenden Zeugnisses enthalten. Letztendlich sollte der Aufhebungsvertrag vor Abschluss noch dahingehend überprüft werden, ob weitere Regelungen getroffen werden können die für eine Partei Vorteile und für die andere Partei keine Nachteile mit sich bringen. Dies in Kenntnis der Tatsache, dass es für Sie bei der Beurteilung der Frage, ob ein Vertragsentwurf von Ihnen als „gut“ oder „schlecht“ bewertet wird ausschließlich die eigenen Vor- und Nachteile von Interesse sein dürften. Ob der Vergleich für die Gegenseite gut oder schlecht ist sollte für Sie kein Beurteilungskriterium darstellen.
Wir vertreten Sie bereits im Vorfeld eines Konfliktes, entwickeln Lösungskonzepte, so dass Sie ihre Position in zukünftigen Verhandlungen besser vertreten können. Wir analysieren mit Ihnen die Risiken unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage, sowie aller mit einzubeziehenden Aspekten (siehe auch Abfindung). Bei den Aufhebungsverhandlungen verhandeln wir für Sie, und prüfen/fertigen den Aufhebungsvertrag unter Berücksichtigung Ihrer Interessen.