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Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung hat für den Arbeitnehmer in der Regel eine Sperrzeit zur Folge. Von einer außerordentlichen Kündigung spricht man immer dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht unter Einhaltung der gesetzlichen, vertraglichen oder tarifvertraglichen Kündigungsfrist beendet wurde. Eine fristlose Kündigung kann aus vielen Gesichtspunkten unwirksam sein.

Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer, leitende Angestellte.
Im Idealfall werden wir bereits vor Zugang einer außerordentlichen Kündigung, was dem Arbeitnehmer in der Regel nur bei einer von Seiten des Arbeitgebers beabsichtigten Verdachtskündigung möglich ist, mandatiert. In diesem Falle können bereits Fehler des Arbeitnehmers im Rahmen der Anhörung verhindert werden und im Idealfall der Arbeitgeber zu einer fehlerhaften Anhörung verleitet werden. Nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung prüfen wir dann die Erfolgsaussichten und Risiken der ausgesprochenen außerordentlichen / fristlosen Kündigung, sodass die Interessen der von uns vertretenen Arbeitnehmer bestmöglich durchgesetzt werden können. Bei fristlosen Kündigungen empfiehlt sich zusätzlich zum notwendigen gerichtlichen Verfahren eine außergerichtliche Kontaktierung des Arbeitgebers. Oft können Irritationen ausgeräumt oder mögliche Lösungswege aufgezeigt werden. Natürlich nur nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage, denn eine gute Verhandlung ist keine Glücksache, sondern Ergebnis einer sorgfältigen Vorbereitung.

Zur Durchsetzung Ihrer Interessen treten wir bei allen deutschen Arbeitsgerichten einschließlich des Bundesarbeitsgerichtes auf. Wir sehen unsere Kernkompetenz in Kündigungsschutzverfahren neben dem vom Verhandlungsgeschick abhängigen Verfahren bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag bzw. einer Abfindung oder im Interessenausgleichs- bzw. Einigungsstellenverfahren.

Für uns sind höchste fachliche Qualität, professionelle Betreuung und ein persönlicher Berater selbstverständlich. Sie werden natürlich ausschließlich durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut.

Wenn Ihnen ein Arbeitsrechtler zur Seite stehen soll zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, damit wir frühzeitig gemeinsam mit Ihnen mit der Erarbeitung einer Lösung Ihres arbeitsrechtlichen Problems beginnen können.