Bonus / Provision / Tantieme
Viele Unternehmen versuchen die Leistungen ihrer Mitarbeiter durch Bonuszahlungen, einer Tantiemenzahlung oder auch durch Provisionszahlungen zu verbessern.
In der Praxis kommt es oft zu Unstimmigkeiten, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf diese Sonderleistungen besteht. Gründe hierfür sind vereinzelt wirtschaftliche Gründe, meistens jedoch unklare und/oder unwirksame Vereinbarungen oder eine Unzufriedenheit des Arbeitgebers/Arbeitnehmers mit den Leistungen des Mitarbeiters.
Ein typischer Fall:
Ein Arbeitsvertrag sieht bei einem leitenden Angestellten, Sales Manger neben der Grundvergütung vor, dass der Mitarbeiter im ersten Jahr einen gewinn- und leistungsabhängigen Bonus “erhält”. Ab dem Folgejahr soll der Arbeitnehmer dann an dem üblichen Bonussystem teilnehmen. Zudem führt der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag aus, dass der Bonus in jedem Falle freiwillig sei und keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründe.
Vorbezeichnete Regelung verstößt gegen das Transparenzgebot, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Freiwilligkeitsvorbehalt ist unwirksam.
Im Ergebnis dürfte dem leitenden Angestellten, Sales Manger eine Bonuszahlung zustehen. Zu klären ist hier nur die Frage in welcher Höhe der Anspruch besteht.
Wie vorbezeichnetes Beispiel zeigt, sollte eine Bonus wie auch Provisionsvereinbarung stets durch einen auf diese Fragen spezialisierten Rechtsanwalt vorzugsweise Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüft werden. Sie werden überrascht sein, wie viele Klauseln zum Vorteil eines Arbeitnehmers verwandt werden können.
Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer, leitende Angestellte.
Ein Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit ist die Prüfung und Analyse von im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Vertragsverhältnissen wie zum Beispiel Arbeitsverträgen, Entsendeverträgen insbesondere der dort enthaltenen Regelungen über Sonderzuwendungen wie Provisions-, Bonus- oder Tantiemenzahlungen.
Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei der Gestaltung rechtsicherer vertraglicher Regelungen als auch bei der Durchsetzung berechtigter Forderungen.
Für uns sind höchste fachliche Qualität, professionelle Betreuung und ein persönlicher Berater selbstverständlich. Sie werden natürlich ausschließlich durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut.
Wenn Ihnen ein Arbeitsrechtler zur Seite stehen soll zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, damit wir frühzeitig gemeinsam mit Ihnen mit der Erarbeitung einer Lösung Ihres arbeitsrechtlichen Problems beginnen können.