Einigungsstelle
Bei betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten ist die Einigungsstelle das Instrument der gerichtlichen Streitschlichtung. Sowohl für Unternehmer als auch Betriebsräte ist die Einigungsstelle oft das letzte Mittel zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung, manchmal auch zur Durchsetzung einer im gerichtlichen Verfahren nicht durchsetzbaren Vereinbarung.
Im Einigungsstellenverfahren vertreten wir die Interessen der Arbeitnehmervertretung, führen die Verhandlungen und stehen Ihnen mit unserer Kompetenz bei der Einrichtung einer Einigungsstelle zur Seite. Wir analysieren die rechtlichen Möglichkeiten, die damit einhergehenden wirtschaftlichen, aber auch betrieblichen Auswirkungen auf das Unternehmen, und entwickeln einen für beide Parteien befriedigenden Lösungsweg.
Wir vertreten die Auffassung, dass eine schnelle Lösung immer von Vorteil ist. Verzögerungstaktiken sind nach unserer Auffassung im Interesse keiner der betroffenen Parteien, zumal die mit der Verzögerung einhergehenden Vorteile der Arbeitnehmer in eine Regelung mit einbezogen werden kann.
Für uns sind höchste fachliche Qualität, professionelle Betreuung und ein persönlicher Berater selbstverständlich. Sie werden natürlich ausschließlich durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut.
Wenn Ihnen ein Arbeitsrechtler zur Seite stehen soll zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, damit wir frühzeitig gemeinsam mit Ihnen mit der Erarbeitung einer Lösung Ihres arbeitsrechtlichen Problems beginnen können.