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Einigungsstelle

Bei betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten ist die Einigungsstelle das Instrument der gerichtlichen Streitschlichtung. Sowohl für Unternehmer als auch Betriebsräte ist die Einigungsstelle oft das letzte Mittel zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung, manchmal auch zur Durchsetzung einer im gerichtlichen Verfahren nicht durchsetzbaren Vereinbarung.

Im Einigungsstellenverfahren vertreten wir Ihre Interessen, führen die Verhandlungen und stehen Ihnen mit unserer Kompetenz bei der Einrichtung einer Einigungsstelle zur Seite. Wir analysieren mit Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten, die damit einhergehenden wirtschaftlichen, aber auch betrieblichen Auswirkungen, und entwickeln mit Ihnen eine Ihren wirtschaftlichen Interessen entsprechende Taktik.

Wir vertreten hierbei sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte, was sich nach unseren Erfahrungen befriedend auswirkt, da die Gegenseite nach Kenntnis dieser Sachlage bereits bei den ersten Verhandlungen oft nicht die extremste Position belegen. Zudem ist ein für beide Parteien befriedigendes Ergebnis schneller zu erreichen, wenn nicht von Anfang an die extremsten Positionen vertreten werden. Wir verhandeln nach dem Harvard-Konzept.