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Elternzeit

Unter Elternzeit ist einfach gesagt, die unbezahlte Freistellung der bestehenden arbeitsvertraglichen Verpflichtungen für die Dauer von bis zu 3 Jahren zu verstehen.

Einen gesetzlichen Anspruch hierauf hat jeder Elternteil, der sein Kind selbst betreut und erzieht. Eine Zustimmung ist mit Ausnahmen in der Regel nicht erforderlich, vielmehr muss der Antrag nur form- und fristgerecht beim Arbeitgeber eingehen. Die Elternzeit kann von den Eltern gleichzeitig oder nacheinander genommen werden. Während dieser Zeit kann auch eine Teilzeittätigkeit begehrt werden.

Leider gibt es im Zusammenhang mit der Elternzeit immer häufiger Streitigkeiten und dies nicht nur im Zusammenhang mit Unstimmigkeiten bei gegehrter Elternteilzeit, da die Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers durchaus unterschiedlich sein können.

Ein klassischer Fall:

So geschieht es heutzutage vielfach:

Der Arbeitnehmer hat für 1 ½ Jahre (01.01.2007 – 30.06.2008) Elternzeit genommen. Einige Monate vor Ablauf der Elternzeit kommt der Arbeitnehmer zu der Einschätzung, dass er Elternzeit für weitere 1 ½ Jahre benötige. Nachdem der Arbeitnehmer dies seinem Arbeitgeber mitteilte teilt dieser dem Arbeitnehmer mit, dass er die Elternzeit für das „3. Jahr 01.01.2009 – 31.12.2009 bestätige. Einer Verlängerung der Elternzeit für den Zeitraum vom 01.07.2008 bis zum 31.12.2008 könne er jedoch nicht zustimmen.
Der Arbeitnehmer wird diese Frage zur Vermeidung einer Kündigung gerichtlich klären lassen müssen. Die Entscheidung des Gerichtes wird davon abhängen, ob der „Verlängerungsantrag“ ordnungsgemäß gestellt wurde, insbesondere ein Härtefall im Sinne des BEEG vorliegt, da eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb der ersten 2 Jahre der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf. Eine Verlängerung für das Dritte Jahr ist nicht zustimmungspflichtig.

Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte.

Im Idealfall beginnt unsere Tätigkeit bereits im Vorfeld. So helfen wir bei der Stellung eines ordnungsgemäßen Antrages unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen. Im Falle eines Konfliktes, entwickeln wir Lösungskonzepte, vertreten Sie außergerichtlich sowie gerichtlich. Wir analysieren mit Ihnen die Risiken unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage, sowie aller mit einzubeziehenden Aspekten.

Für uns sind höchste fachliche Qualität, professionelle Betreuung und ein persönlicher Berater selbstverständlich. Sie werden natürlich ausschließlich durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut.

Wenn Ihnen ein Arbeitsrechtler zur Seite stehen soll zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, damit wir frühzeitig gemeinsam mit Ihnen mit der Erarbeitung einer Lösung Ihres arbeitsrechtlichen Problems beginnen können.