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Interessenausgleich

Bei Umstrukturierungen und Personalabbau ist der Arbeitgeber, soweit die Maßnahme einen gewissen Umfang erreicht hat, zum Versuch eines Interessenausgleichs verpflichtet. Versucht ein Arbeitgeber einen Interessenausgleich entweder überhaupt nicht oder nur unzureichend, so ist er zur Zahlung eines Nachteilsausgleichs verpflichtet.

Betriebsräte verwenden das Interessenausgleichsverfahren in der Regel als Druckmittel, um für die von ihnen vertretenen Mitarbeiter einen vorteilhaften Sozialplan abzuschließen. Bei strategischer Verhandlungsführung kann der Betriebsrat die Umsetzung der betrieblichen Maßnahme erheblich verzögern. Soweit ein Interessenausgleich noch nicht ausreichend versucht ist, besteht zudem das Risiko, dass ein Gericht die Umsetzung der betrieblichen Maßnahme zeitlich beschränkt verhindert.
Wir betreuen Betriebsräte bei der Vorbereitung und den Verhandlungen.

Im Interessenausgleichsverfahren vertreten wir die Interessen der Arbeitnehmervertretung, und betreuen diese vollumfänglich bei den Verhandlungen. Wir analysieren die rechtlichen Möglichkeiten, die damit einhergehenden wirtschaftlichen, aber auch betrieblichen Auswirkungen auf das Unternehmen, und entwickeln einen für beide Parteien befriedigenden Lösungsweg.
Wir vertreten die Auffassung, dass eine schnelle Lösung immer von Vorteil ist. Verzögerungstaktiken sind nach unserer Auffassung im Interesse keiner der betroffenen Parteien, zumal die mit der Verzögerung einhergehenden Vorteile der Arbeitnehmer in einer Regelung mit einbezogen werden kann. Falls eine für beide Parteien akzeptable Lösung/ Vereinbarung nicht getroffen werden kann, vertreten wir den Betriebsrat auch vor der Einigungsstelle bzw. helfen bei der Einrichtung einer Einigungsstelle.

Für uns sind höchste fachliche Qualität, professionelle Betreuung und ein persönlicher Berater selbstverständlich. Sie werden natürlich ausschließlich durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Zusatzausbildung im Konfliktmanagement betreut.

Wenn Ihnen ein Arbeitsrechtler zur Seite stehen soll zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, damit wir frühzeitig gemeinsam mit Ihnen mit der Erarbeitung einer Lösung Ihres arbeitsrechtlichen Problems beginnen können.