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Kündigung

Die Kündigung eines Arbeitsvertrages bzw. Dienstvertrages kann aus vielen Gründen unwirksam sein.
Wir stehen Arbeitnehmern zur Seite um mögliche Fehlerquellen aufzuzeigen und auszunutzen, sowie um die Durchsetzung der angestrebten Ziele bestmöglich zu gewährleisten.

Ein Beispiel: Ein Arbeitgeber spricht eine schriftliche Kündigung aus, welche von einem der Abteilungsleiter mit dem Zusatz „In Vollmacht“ unterschrieben wurde. Der Arbeitnehmervertreter wird diesen Umstand sofort erkennen und die Kündigung unverzügliche zurückweisen. Die Folge ist die Unwirksamkeit der Kündigung. Erfolgt keine unverzügliche Zurückweisung, kann dieser Mangel nachträglich geheilt werden. Der Arbeitnehmer hat eine gute Chance verpasst.

Wir beraten und vertreten Geschäftsführer, Leitende Angestellte, Führungskräfte und Arbeitnehmer bei der Abwehr einer außerordentlichen Kündigung, ordentlichen Kündigung, betriebsbedingten Kündigung oder auch einer verhaltensbedingten Kündigung. Wir stehen Ihnen natürlich auch bei einer Änderungskündigung oder einer krankheitsbedingten Kündigung zur Seite.

Zur Durchsetzung Ihrer Interessen treten wir bei allen deutschen Gerichten auf. Wir sehen unsere Kernkompetenz im Kündigungsschutzverfahren, neben dem vom Verhandlungsgeschick abhängigen Verfahren, bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag bzw. einer Abfindung oder im Interessenausgleich- bzw. Einigungsstellenverfahren.

Für uns sind höchste fachliche Qualität, professionelle Betreuung und ein persönlicher Berater selbstverständlich. Sie werden natürlich ausschließlich durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut.

Wenn Ihnen ein Arbeitsrechtler zur Seite stehen soll zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, damit wir frühzeitig gemeinsam mit Ihnen mit der Erarbeitung einer Lösung Ihres arbeitsrechtlichen Problems beginnen können.