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Kündigung

Die Kündigung eines Arbeitsvertrages bzw. Dienstvertrages kann aus vielen Gründen unwirksam sein.
Wir stehen Arbeitgebern zur Seite, um mögliche Fehlerquellen zu vermeiden und das wirtschaftliche Risiko zu minimieren.
Arbeitnehmer stehen wir zur Seite, um mögliche Fehlerquellen aufzuzeigen und auszunutzen, sowie um die Durchsetzung seiner Ziele bestmöglich zu gewährleisten.

Ein Beispiel: Ein Arbeitgeber spricht eine schriftliche Kündigung aus, welche von einem der Abteilungsleiter mit dem Zusatz „In Vollmacht“ unterschrieben wurde. Der Arbeitnehmervertreter wird diesen Umstand sofort erkennen und die Kündigung unverzügliche zurückweisen. Die Folge ist die Unwirksamkeit der Kündigung. Erfolgt keine unverzügliche Zurückweisung, kann dieser Mangel nachträglich geheilt werden. Der Arbeitnehmer hat eine gute Chance verpasst.

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer (warum beide Seiten) bei Vorbereitung, Ausspruch, Durchsetzung als auch der Abwehr einer betriebsbedingten Kündigung oder auch einer verhaltensbedingten Kündigung. Wir stehen Ihnen natürlich auch bei einer Änderungskündigung oder einer krankheitsbedingten Kündigung zur Seite.

Zur Durchsetzung Ihrer Interessen treten wir bei allen deutschen Gerichten auf. Wir sehen unsere Kernkompetenz im Kündigungsschutzverfahren, neben dem vom Verhandlungsgeschick abhängigen Verfahren, bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag bzw. einer Abfindung oder im Interessenausgleich- bzw. Einigungsstellenverfahren.