Kündigungsschutz besonderer
Manche Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
Bei Prüfung der Wirksamkeit einer Kündigung (Kündigungsschutzverfahren) bei Abfindung- oder auch bei Verhandlungen über einen Abwicklungsvertrag oder Aufhebungsvertrag ist das Bestehen eines besonderen Kündigungsschutzes stets zu prüfen, da diese die Chancen und Risiken eines Verfahrens stark beeinflussen können.
So weit ein Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz genießt kann dies für ihn von Vorteil sein. Jedoch können sich hieraus auch Nachteile, z.B. bei dem Bezug von Arbeitslosengeld ergeben.
Einen besonderen Kündigungsschutz genießen unter anderem
- Schwerbehinderte ( § 15 Schwerbehindertengesetz)
- Frauen während der Schwangerschaft (§ 9 BuSchG) und während der -Elternzeit (BEEG)
- Mitglieder des Betriebsrates (§ 15 KSchG)
- Arbeitnehmer bei vorliegen eines Betriebsüberganges im Sinne des § 613a BGB.
- Wehr- und Zivildienstleistende
Im Rahmen unserer Beauftragung prüfen und berücksichtigen wir das Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes. Durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verhandlungsspezialisten werden Ihnen die Risiken und Chancen aufgezeigt, aber auch mögliche Wege zur Erreichung Ihres Zieles erarbeitet. Nach Erarbeitung realistischer Lösungsansätze stehen wir Ihnen dann weiter gerne außergerichtlich oder gerichtlich zur Seite.
Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte.
Für uns sind höchste fachliche Qualität, professionelle Betreuung und ein persönlicher Berater selbstverständlich. Sie werden natürlich ausschließlich durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut.
Wenn Ihnen ein Arbeitsrechtler zur Seite stehen soll zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, damit wir frühzeitig gemeinsam mit Ihnen mit der Erarbeitung einer Lösung Ihres arbeitsrechtlichen Problems beginnen können.