Familienrecht
Das Familienrecht insbesondere Ehevertrags-, Trennungs-, und Scheidungsrecht ist das zweite Rechtsgebiet in dem wir spezialisiert sind. Ihre Interessen werden durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht mit Zusatzausbildung als Wirtschaftsmediator vertreten.
Der Fachanwalt für Familienrecht ist der Spezialist für Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, sowie alle Fragestellungen eine Scheidung, den Zugewinn oder auch Unterhalt betreffend. Durch die Zusatzausbildung “Wirtschaftsmediator” gewährleisten wir, dass bei der Lösung der anstehenden Fragen auch die Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung findet.
Wie bei allen anderen juristischen Teilgebieten gilt auch hier, dass qualifizierte und fundierte familienrechtliche Beratung und Betreuung nicht durch Laienratgeber, unspezifische Informationen aus dem Internet oder durch wohlgemeinte Ratschläge von Verwandten und Bekannten ersetzt werden kann. Gerade bei komplizierten und Kosten verursachenden Sachverhalten ist die Beratung eines im Bereich des Familienrechts spezialisierten Rechtsanwaltes unbedingt notwendig. So tauchen im Zusammenhang mit einer Trennung oder Ehescheidung unterschiedlichste Problematiken auf, inklusive der diffizilen Frage nach dem Sorgerecht für die Kinder. Hochsensible Angelegenheiten wie diese müssen fachkundig und kompetent angegangen werden, um kostspieliges Fehlverhalten und nachteilige Auswirkungen auf das Privat- und Familienleben zu vermeiden.
Vor allem in Fragen des Familienrechts ist uns der individuelle Bezug zu unserem Mandanten besonders wichtig. Denn gerade auf diesem juristischen Terrain ist jeder Rechtsfall individuell sehr unterschiedlich, weshalb wir den unmittelbaren Kontakt zu unserem Mandanten pflegen und seine persönlichen Zielsetzungen mit ihm ausgiebig diskutieren und uns bemühen, sie durchzusetzen.
Wir vertreten Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei der Fertigung von Scheidungsfolgenvereinbarungen Eheverträgen und führen die erforderlichen Verhandlungen, soweit gewünscht auch im Rahmen mediativer Verhandlungsführungen. Wir bereiten gemeinsam mit Ihnen Scheidungsverfahren vor und führen Sie in Ihrem Auftrag durch. Wir regeln Ihr Sorge- und Umgangsrecht und unterstützen Sie bei unterhaltungsrechtlichen Problematiken jeglicher Art.
Tätigkeitsschwerpunkt :: Familienrecht
- Eheverträge
- Scheidungsverfahren
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Unterhaltungsrechtliche Problematiken jeglicher Art
- Regelung des Zugewinnausgleichsanspruches
- Mediative Verhandlungsführungen