Trennung / Scheidung / Freundschaft
Die meisten Eheleute wünschen sich, dass eine Trennung / Scheidung vom Partner nicht in einen Rosenkrieg ausartet.
Es wird auch oft für wichtig empfunden, dass man sich danach noch ins Auge schauen kann. Gerade wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind oder ein gemeinsamer Bekanntenkreis besteht ist den Parteien bewusst, dass man sich auch in der Zukunft über den Weg laufen wird. Manchmal geht der Wunsch auf eine gütliche Scheidung in Erfüllung, manchmal nicht.
Wenn Sie im Folgenden rechtliche Ausführungen zu den Formalien einer Scheidung oder Trennung suchen werden Sie nicht fündig werden. Es gibt genug Seiten auf denen Sie mehr oder weniger zutreffende Ausführungen zu den Formalien erhalten.
Es erscheint mir wichtiger Ihnen mitzuteilen warum manche Menschen eine gütliche Trennung / Scheidung schaffen und manche Menschen leider nicht dieses Glück haben.
Nachfolgend meine Sicht aus über 15-jähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht sowie Mediator und Wirtschaftsmediator.
Dass man durchaus mit Recht stolz verkünden kann, dass man eine nahezu harmonische Trennung / Scheidung vollzogen hat wird umso wahrscheinlicher, wenn nachfolgendes beachtet wird:
Ein Klassischer Fall: Ein Ehepartner verlangt die Trennung oder Scheidung.
So geschieht es heutzutage vielfach:
Der Fall Kramer gegen Kramer. Frau Kramer teilt Herrn Kramer mit, dass Sie sich von ihm trenne und eine Scheidung anstrebe. Als Grund gibt sie an, dass Herr Kramer ja sowieso immer weg sei oder sie sich auseinander gelebt haben. Herr Kramer erwiderte, dass er nur für Sie und die gemeinsamen Kinder so viel arbeite. Die Eheleute einigen sich nach einigen Tagen / Wochen auf eine vorläufige hälftige Teilung der monatlichen Einkünfte. Herr Kramer (5.000,00 Netto) machte dies um zu signalisieren – ich bin Fair -, wollte jedoch nicht, dass dies lebenslang so weiter geht. Frau Kramer sah dies als eine gute Regelung an, die ihr auch zusteht. Da alles so harmonisch ablief zog Herr Kramer aus dem ehelichen Haus aus und nahm einige Einrichtungsgegenstände mit. Zudem wurden die Konten und das Vermögen (Bis auf das Eigentum am hälftigen Haus) aufgeteilt. Das Umgangsrecht wurde tolerant gehandhabt.
Soweit so gut. Die Eheleute haben ihr bestes getan. Sie haben eine Vereinbarung getroffen, die in der Regel nicht rechtswirksam ist und die aufgrund unterschiedlicher der Gegenseite in der Regel nicht bekannten Gründe erfolgte. Viele anstehende Probleme wurden weder angesprochen noch gelöst.
Eine bessere Lösung war den Eheleuten Kramer nicht möglich, da Sie weder über die rechtlichen Kenntnisse verfügen noch das Verhältnis der Eheleute zueinander durch die kürzlich ausgesprochene Trennungsproblematik besser geworden ist. In der Regel können die Parteien – oft ohne es zu wissen – schon lange nicht mehr miteinander reden. Durch die Situation werden Zweifel, finanzielle Ängste, Schuldgefühle, Hass oder ähnliche Gefühle verstärkt, sodass emotional taktiert wird.
Ob es bei der Trennung / Scheidung der Eheleute Kramer weiter so harmonisch abläuft hängt von weiteren Faktoren ab.
- Hat einer der Eheleute einen neuen Partner?
- Ist dieser neue Partner geschieden?
- War es eine gütliche Trennung ?
- Wie Radikal sind die Empfehlungen der „ vormals gemeinsamen“ Freunde ?
- Wie beeinflussbar ist jede der Parteien ?
- Wie funktioniert das „neue“ Leben ?
- etc.
Es handelt sich in der Regel um Faktoren, die nur schwer einzuschätzen sind. Alle diese Faktoren haben neben dem Umstand, dass die Parteien sich mit jedem Tag der Trennung weiter voneinander abnabeln, zur Folge, das die Zweifel, Ängste oder der Ärger über den Anderen immer größer werden oder die „Erwartungen“ sich verändern. Wenn nunmehr einer der seinerzeit vermeintlich geregelten Vereinbarungen neu auf den Tisch kommt, ist das misstrauen und was viel schlimmer ist die Enttäuschung um so größer. Jeder vorgebrachte Grund wird in der Regel verworfen. (wenn ich das gewusst hätte, ich hätte das niemals….)
Jetzt ist der Boden für eine streitige Scheidung gut vorbereitet. Beide Parteien fühlen sich von der Gegenseite betrogen und im Recht.
Um dies zu verhindern empfehlen wir nachfolgendes zu beachten
Meine 9 Regeln für eine gütliche Trennung / Scheidung
- Den Parteien sollte bewusst sein, dass sie nicht in der Lage sind die Probleme selber rechtswirksam zu lösen. Neben dem rechtlichen Wissen fehlt jeder Partei die Distanz zur Sache und zum Rechtsproblem. Zudem fehlt die Filterfunktion des Dritten bei Verhandlungen.
- Es sollte stets ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht zur Rate gezogen werden.
- Wenn der Rechtsanwalt zudem Mediator oder Wirtschaftsmediator ist dies gleichfalls von Vorteil, da diese Rechtsanwälte ausgebildet sind wertungsfrei Konflikte anzusprechen und zu lösen. Zudem ist es unwahrscheinlicher, dass eine der Parteien missverstanden wird. Denn wenn zwei das Gleiche sagen ist es nicht immer das Gleiche.
- Den Parteien sollte bewusst sein, dass neben wirtschaftlichen Aspekten auch andere Positionen wichtig sein können.
- Den Parteien sollte bewusst sein, dass die rechtlich korrekte Lösung nicht immer fair ist und das „fair“ immer dass ist was beide Parteien als richtig empfinden.
- Den Parteien sollte bewusst sein, dass sie im Rahmen einer Vereinbarung die Möglichkeit haben Regelungen zu treffen die rechtlich gar nicht möglich sind. (z.B. Nutzung des gemeinsamen Hauses für x Jahre, dann Verkauf oder etc.) Das Gericht sieht niemals die Gesamtproblematik, sondern immer nur einzelne Teile wie Getrenntlebensunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Zugewinn, Güterrecht, Hausrat, Sorgerecht oder Umgangsrecht.
- Je früher eine Einigung versucht wird, desto wahrscheinlicher ist eine friedliche Lösung. (In dem Zeitraum vom 4. bis zum 12. Monat seit der Trennung sind gütliche Vereinbarungen eher selten)
- Den gemeinsamen Anwalt gibt es nicht. Rechtsanwälte sind parteiisch und müssen parteiisch sein. Den Parteien sollte dies stets bewust sein. Dies bedeutet nicht, dass ein „sogenannter“ gemeinsamer Anwalt abzulehnen ist. In mehr als 50 % unserer familienrechtlichen Mandate suchen wir nach Weisung unseres Mandanten (der Ehepartner, der uns zuerst kontaktierte) eine faire Lösung.
- Es sollten Globallösungen angestrebt werden, denn nur hierdurch ist eine sogenannte Win – Win Lösung möglich. Von Teillösungen sollte in der Regel abgesehen werden.
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Wenn die Parteien trotz Bemühungen keine Einigung erzielen, so haben sie es zumindest versucht.
Die Wahrscheinlichkeit das es zu harten Trennungsauseinandersetzungen oder einer streitigen Scheidung kommt ist trotz den dann notwendigen gerichtlichen Verfahren geringer als bei gemeinsam gefertigten Teilregelungen. Warum dies so ist dürfte Verständig sein. Im ersten Fall nimmt eine Seite seine Rechte wahr und ein Richter entscheidet. Im anderen Fall hat der getrennt lebende Ehepartner einen hintergangen und getäuscht, da er diese Rechte nur wahrnimmt weil er sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlt.