Profil Fachanwaltskanzlei Nierhof
Für die Erfüllung unserer hohen Ansprüche können wir auf lange Traditionen und umfangreiche Expertisen verweisen. Die Kanzlei Nierhof Rechtsanwälte hat ihren Ursprung in einer Frankfurter Sozietät, die bereits 1947 unweit der unseres heutigen Standortes gegründet worden war.
Herr Rechtsanwalt Nierhof war als Partner dieser Sozietät von 1996 – 2001 für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Familienrecht zuständig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediator, sowie Fachanwalt für Familienrecht.
Im Jahr 2001 wurde die Sozietät aufgespaltet.
Seit dem Jahre 2002 firmiert die Anwaltskanzlei unter dem Namen Nierhof Rechtsanwälte. Seit diesem Zeitpunkt sind wir mit einigen wenigen Ausnahmen ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Zu dieser Spezialisierung haben wir uns entschieden, da aufgrund stetig komplexer werdenden Gesetzgebung eine anwaltliche Vertretung auf höchstem Niveau selbst mit der Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht nur bei einer Fokussierung auf dieses eine Rechtsgebiet möglich erschien.
Bis Ende 2009 haben wir in arbeitsrechtlichen Fragen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten.
Seit 2010 vertreten wir ausschließlich Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer sowie leitende Angestellte.
Da die Einstellung eines Rechtsanwaltes durch die von Ihm vertretenen Mandate mit geprägt wird und ein wesentlicher Teil unserer Tätigkeit die Vertretung von Arbeitnehmern betraf, mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass es für uns immer schwerer wurde die Interessen von Arbeitgebern mit gleicher Intensität wie die Interessen von Arbeitnehmern zu vertreten. Zwar waren wir in der Lage Arbeitgeber weiter vollumfänglich zu vertreten und oft – nicht nur bei, nennen wir es mal unvorteilhafter Vertretung der des betroffenen Arbeitnehmers – ausgezeichnete Ergebnisse zu erzielen. Freude über solche Ergebnisse konnten wir jedoch nicht mehr verspüren. Aus diesem Grunde haben wir uns Ende 2009 entschieden bis auf 4 Unternehmen, welche wir seit nahezu 20 Jahren vertreten und deren Einstellung mit unserer Auffassung wie Arbeitnehmer zu behandeln sind übereinstimmt, unsere Tätigkeit weiter einzuschränken und ausschließlich Arbeitnehmer zu vertreten. Aufgrund der durch unsere Unternehmensausrichtung freigewordenen Kapazitäten können wir mehr Arbeitnehmermandate annehmen. Da nach unseren Schätzungen 80 % der hoch qualifizierten Arbeitsrechtler in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich Arbeitgeber vertreten tragen wir damit einen, wenn auch kleinen Beitrag zu mehr Gerechtigkeit im Arbeitsrecht bei.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen im Vorfeld eine umfassende und fachkundige Rechtsberatung: Eine wichtige Grundlage, um für Sie Ihre Ziele erreichen zu können. Gemeinsam klären wir die Möglichkeiten und Ziele Ihrer Rechtsangelegenheit. Empfehlungen zur optimalen Vorgehensweise geben wir auf Basis unserer langjährigen Erfahrung und fundierter juristischer Kenntnisse. Dabei achten wir darauf, dass alle rechtlichen Begriffe und Zusammenhänge für unser Gegenüber verständlich sind. Sie werden offen darüber aufgeklärt, wo Ihre Chancen und Risiken liegen. Jeder Schritt wird gemeinsam besprochen und festgelegt. Schließlich übernehmen wir die Umsetzung für Sie, denn eine gute Vorbereitung ist der halbe Weg zur Durchsetzung Ihrer Ziele.
Wir offerieren praktisch verwertbare und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Denn nicht immer sind die offensichtlichen Lösungen die automatisch besten. Daher sind unsere juristischen Wege sehr kreativ und mit unter auch unkonventionell.
Für uns sind höchste fachliche Qualität, professionelle Betreuung und ein persönlicher Berater selbstverständlich. Sie werden natürlich ausschließlich durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut.
Wenn Ihnen ein Arbeitsrechtler zur Seite stehen soll zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, damit wir frühzeitig gemeinsam mit Ihnen mit der Erarbeitung einer Lösung Ihres arbeitsrechtlichen Problems beginnen können.
In eigener Sache:
Ich erlaube mir als Gründer neben der arbeitsrechtlichen Tätigkeit, im Rahmen derer ich auf Vertragsrecht, Kündigungsschutzverfahren und Vertragsverhandlungen jeglicher Art spezialisiert bin, ein kleines Teilgebiet des Familienrechts abzudecken.
So übernehme ich vereinzelt auch die Fertigung von Eheverträgen, sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen als auch Scheidungsmandate soweit beide Parteien eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Streitige familienrechtliche Verfahren übernehme ich nicht. Diesen kleinen Teil des Familierechts, welcher weniger al 5 % meiner Tätigkeit ausmacht decke ich ab, da ich außerhalb des Arbeitsrechtes nur in diesem kleinen Teilgebiet eine perfekte Betreuung garantieren kann. Dies auch nur aufgrund der Tatsache, dass es bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen genau genommen um die Erstellung eines Vertrages zur Beendigung eines Vertrages (Ehe) geht. Wie bei einem Aufhebungsvertrag wird ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung nur dann geschlossen wenn die Parteien eine faire Lösung finden. Meine Ausbildung aus Wirtschaftsmediator hilft mir hier nicht nur bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, sondern auch bei der Suche einer fairen Lösung im Rahmen eines ehelichen Vertrages. Ich bin natürlich auch Fachanwalt für Familienrecht.