KontaktDatenschutzImpressum

News

Der klassische Fall: Ein Arbeitnehmer wurde betriebsbedingt gekündigt

So geschieht es heutzutage vielfach: Der Arbeitgeber kündigt das langjährig bestehende Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters mit der Begründung, im Rahmen einer betrieblichen Umorganisation falle dessen Arbeitsplatz ersatzlos weg. Ein solches Ereignis, im Beispiel eine so genannte betriebsbedingte Kündigung, ist für den Arbeitnehmer von existentieller Tragweite. Denn mit Ablauf der Kündigungsfrist reduziert sich das bisherige Einkommen des Arbeitnehmers drastisch, vor allem wenn er nicht zeitnah eine neue Tätigkeit in Aussicht hat. Durch die Verschärfung der Lage auf dem deutschen und europäischen Arbeitsmarkt birgt eine Kündigung manchmal die Gefahr des sozialen Abstiegs und kann Existenzängste verursachen. Eine schnelle und professionelle Reaktion sowie das Wissen über die geltende Rechtslage ist in einer solchen Situation das oberste Gebot. Unsere fachkundige Kanzlei hilft Ihnen, Ruhe zu bewahren, und ohne Verzögerung mit den richtigen Schritten zu reagieren. Nicht jede Kündigung muss automatisch das „Aus“ bedeuten. In manchen Fällen sind Kündigungen sogar ungültig. Nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung reagieren. Diese Frist sollten Sie keinesfalls versäumen sondern sich rechtzeitig an uns wenden.