Abfindung für Geschäftsführer
Steht in einer GmbH die Kündigung des Geschäftsführers im Raum oder wurde sie bereits ausgesprochen, sind Gesellschafter wie auch scheidender Geschäftsführer in der Regel um eine schnelle Abwicklung bemüht. Auf der einen Seite möchten die Gesellschafter schnell Klarheit über die noch zu leistenden Zahlungen. Außerdem möchte sie nicht den Beginn der Tätigkeit eines Nachfolgers durch einen Konflikt mit dem zu kündigenden Geschäftsführer belasten. Auf der anderen Seite hat der Geschäftsführer ein Interesse daran, für den Verlust des Geschäftsführervertrags eine möglichst hohe finanzielle Entschädigung, eine Abfindung, zu erhalten.
Um langwierige und mitunter teure gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, bietet sich häufig ein Aufhebungsvertrag und Zahlung einer Abfindung an den Geschäftsführer an. Wir werden Ihnen die möglichen Strategien bei einer ausführlichen
Arbeitsrecht Beratung darlegen und Ihren Dienstvertrag ausführlich prüfen.Unter keinen Umständen sollte sich ein Geschäftsführer zu einer überstürzten Regelung drängen lassen.
Abfindung für Manager
Auch bei der Abfindung für Manager gibt es einen großen Spielraum und es kommt ganz entscheidend auf die Verhandlungsführung an, ob der Abschied finanziell erfolgreich gestaltet werden kann. Häufig wollen Manager von sich aus das Unternehmen verlassen, weil die Aufstiegschancen ausgereizt sind, bessere Angebote locken oder einfach der Wunsch nach einem Wechsel immer stärker wird. In diesem Fall können wir Ihnen dabei helfen, eine möglichst hohe Abfindung auszuhandeln. Die Kunst ist, dem Arbeitgeber aufzuzeigen, dass das Ausscheiden des Managers wirtschaftliche Vorteile für ihn hat. Je stärker dieser Gedanke in ihm aufkeimt, desto höher ist die Abfindung, die er bereit ist, zu zahlen.
Mit der Rechtsberatung eines kompetenten Anwalts für Arbeitsrecht steigen die Chancen, finanziell gestärkt in die Zukunft zu gehen. Nutzen Sie diesen Vorteil für sich!
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