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Kanzlei Meinolf Nierhof | 65929 Frankfurt/M.-Höchst | T (069) 30 09 52 - 0

Kompetenter Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt: Expertise durch Spezialisierung

Nutzen Sie die Unterstützung eines renommierten Anwalts für Arbeitsrecht in Frankfurt, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz kommt. In unserer Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Wir „leben“ Arbeitsrecht und „übersetzten“ es für Sie in das tägliche Leben. In unserer Anwaltskanzlei dreht sich alles um das juristische Gebiet des Arbeitsrechts. Wir haben unsere Kanzlei deshalb vollständig auf die Belange einer arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei optimiert, sodass wir unseren Mandanten die bestmögliche fachliche Qualität, kreative Lösungsansätze, eine individuelle persönliche Betreuung und eine hervorragende Erreichbarkeit garantieren können. Nutzen Sie unsere ausführliche Arbeitsrecht Beratung, um sich vor rechtlichen Nachteilen zu schützen und Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen.
Profitieren Sie von den Vorteilen einer kompetenten juristischen Beratung und Vertretung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt:
  • Optimale Expertise durch Spezialisierung auf Arbeitsrecht
  • jahrelange Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt
  • außergerichtliche Interessensvertretung
  • loyale Prozessbegleitung
  • erfolgreicher Verhandlungsspezialist
  • kompetente Rechtsberatung

Erfahren Sie mehr über uns


Fachkanzlei für Arbeitsrecht

Die Ar­beits­rechts­kanz­lei Nier­hof hat ih­ren Ur­sprung in ei­ner Frank­fur­ter So­zie­tät, die be­reits 1947 un­weit der un­se­res heu­ti­gen Stand­or­tes ge­grün­det wor­den war. Herr Rechts­an­walt Nier­hof war als Part­ner die­ser So­zie­tät von 1996 – 2001 für die De­zer­na­te Ar­beits­recht und Fa­mi­li­en­recht zu­stän­dig. Im Jahr 2001 wur­de die So­zie­tät auf­ge­spal­tet. Seit dem Jah­re 2002 fir­miert die So­zie­tät un­ter dem Na­men Ar­beits­rechts­kanz­lei Nier­hof. Seit die­sem Zeit­punkt wer­den mit ei­ni­gen we­ni­gen Aus­nah­men aus­schließ­lich ar­beits­recht­li­che Man­da­te be­ar­bei­tet, so­dass wir uns als Fach­bou­tique für Ar­beits­recht ver­ste­hen.

Unsere Erfahrung = Ihr Erfolg

Ar­beits­rechts­bou­tique Nier­hof

Wir se­hen uns als Ar­beits­rechts­bou­tique, da wir Deutsch­land­weit zu den we­ni­gen Rechts­an­walts­kanz­lei­en ge­hö­ren, die sich aus­schließ­lich auf das AR­BEITS­RECHTspe­zia­li­siert ha­ben.

Wir ha­ben nicht nur er­kannt, son­dern um­ge­setzt, dass ei­ne Per­fek­ti­on im Rechts­ge­biet AR­BEITS­RECHT nur durch ei­ne Spe­zia­li­sie­rung aus­schließ­lich auf die­ses Ge­biet er­reicht wer­den kann.. Nur so kön­nen wir höchs­te fach­li­che Qua­li­tät, Krea­ti­vi­tät ga­ran­tie­ren. In ar­beits­recht­li­chen Man­da­ten kommt es bei der Durch­set­zung der In­ter­es­sen so­wohl ei­nes Ar­beit­ge­bers, Ar­beit­neh­mers oder auch Or­gans (Ge­schäfts­füh­rer) auf gu­te Vor­be­rei­tung und auch Krea­ti­vi­tät an, so­dass wir ei­nen ge­stei­ger­ten Wert auf ei­ne in­di­vi­du­el­le Be­treu­ung und Vor­be­rei­tung le­gen, da wir die Zie­le un­se­rer Man­dan­ten und nicht un­se­re Zie­le durch­zu­set­zen ha­ben.

Das best­mög­li­che Er­geb­nis der uns über­tra­ge­nen Man­da­te er­zie­len wir ne­ben un­se­rer jahr­zehn­te­lan­ger Er­fah­rung so­wie un­se­rer Be­harr­lich­keit auf­grund un­se­rer Ver­hand­lungs­füh­run­gen. Un­se­re Krea­ti­vi­tät re­sul­tiert aus dem im­mer grö­ßer wer­den­den Fun­dus an ar­beits­recht­li­chen Ar­beit­neh­mer- als auch Ar­beit­ge­ber­man­dan­ten, ins­be­son­de­re je­doch aus den Er­fah­run­gen als Wirt­schafts­me­dia­tor.

Wir wis­sen, dass je­der Ar­beit­ge­ber aber auch Ar­beit­neh­mer bei ar­beits­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen ei­ne schnel­le Lö­sung prä­fe­riert. 
Wir wis­sen auch, dass die an­ge­lern­ten Ver­hand­lungs­tech­ni­ken (Ar­beit­ge­ber bie­tet im­mer das ge­ringst­mög­li­che und Ar­beit­neh­mer­for­dert im­mer das höchst­mög­li­che) ei­ne schnel­le be­frie­den­de Lö­sung ver­hin­dert. 
Hier kom­men wir ins Spiel, denn Er­fah­rung, ei­ne gu­te Vor­be­rei­tung und ein auf die Be­dürf­nis­se aus­ge­rich­te­ter Plan = ER­FOLG.

Wir sind anders

Wenn Wis­sen und Er­fah­rung ih­re vol­le Wir­kung ent­fal­ten soll kommt es auf die Ver­hand­lungs­füh­rung an. 
Wir wis­sen al­le, dass es dem Ar­beit­ge­ber in kei­nem Fall auf die recht­li­che Si­tua­ti­on und dem Ar­beit­neh­mer nur sel­ten auf die recht­li­che Si­tua­ti­on an­kommt.

Der Ar­beit­ge­ber kommt zu mir und bit­tet mich die Kün­di­gung von Herrn “Mein Chef mag mich nicht mehr” ir­gend­wie vor­zu­be­rei­ten. 
Der Ar­beit­ge­ber kommt zu mir und bit­tet mich ihn bei der Durch­set­zung ei­ner Ab­fin­dung zu be­ra­ten, da er aus­schei­den möch­te um ei­ne bes­se­re Po­si­ti­on an­zu­neh­men.
Ob­jek­ti­ve Grün­de gibt es in bei­den Fäl­len nicht und trotz­dem fin­den die Par­tei­en oft ei­ne Lö­sung, da es den Par­tei­en in der Re­gel nicht auf die Klä­rung ei­ner Rechts­fra­ge, son­dern schlicht und ein­fach um ei­ne wirt­schaft­li­che Lö­sung geht.

Das bei­de Par­tei­en ein An­ge­bot als ak­zep­ta­bel an­se­hen ist un­ser Ta­lent. Das Man­dan­ten uns ge­gen­über (freund­schaft­lich) er­klä­ren, dass wir für die kur­ze Zeit zwi­schen Be­auf­tra­gung und Lö­sung doch ei­ne statt­li­che Rech­nung stel­len, sie je­doch zwi­schen­zeit­lich ver­ste­hen war­um freut uns und be­stä­tigt uns in un­se­rer Ar­beit.

Denn wir le­gen den Schwer­punkt auf gu­te Vor­be­rei­tung und we­ni­ger auf die recht­li­che Wür­di­gung des Sach­ver­hal­tes, da wir Spe­zia­lis­ten den Aus­gang des Ver­fah­rens in der Re­gel ken­nen (Auch wenn wir das Ge­gen­teil be­haup­ten) und kei­ne der Par­tei­en 2-5 Jah­re ab­war­ten möch­te bis die Rechts­fra­ge letzt­in­stanz­lich ge­klärt ist.

Der klassische Fall

Fach­an­walt Ar­beits­recht

Das Ar­beits­recht ist ei­nes der bei­den Fach­ge­bie­te in dem wir tä­tig sind. Wir sind ei­ne vor­wie­gend auf Ar­beit­neh­mer aus­ge­rich­te­te Kanz­lei. Auf­grund un­se­rer lang­jäh­ri­gen Er­fah­run­gen, un­se­rer Spe­zia­li­sie­run­gen, ei­ner Spe­zi­al­aus­bil­dung in den gän­gi­gen Ver­hand­lungs­tech­ni­ken, so­wie im Kon­flikt­ma­nage­ment han­deln wir ziel­ge­rich­tet und kön­nen un­se­re Man­dan­ten ge­richt­lich als auch au­ßer­ge­richt­lich best­mög­lich ver­tre­ten.

Der klas­si­sche Fall: Ein Ar­beit­neh­mer wur­de be­triebs­be­dingt ge­kün­digt
So ge­schieht es heut­zu­ta­ge viel­fach: Der Ar­beit­ge­ber kün­digt das lang­jäh­rig be­ste­hen­de Ar­beits­ver­hält­nis ei­nes Mit­ar­bei­ters mit der Be­grün­dung, im Rah­men ei­ner be­trieb­li­chen Um­or­ga­ni­sa­ti­on fal­le des­sen Ar­beits­platz er­satz­los weg. Ein Fach­an­walt für Ar­beits­recht ist hier ge­fragt. Ein sol­ches Er­eig­nis, im Bei­spiel ei­ne so ge­nann­te be­triebs­be­ding­te Kün­di­gung, ist für den Ar­beit­neh­mer von exis­ten­ti­el­ler Trag­wei­te. Denn mit Ab­lauf der Kün­di­gungs­frist re­du­ziert sich das bis­he­ri­ge Ein­kom­men des Ar­beit­neh­mers dras­tisch, vor al­lem wenn er nicht zeit­nah ei­ne neue Tä­tig­keit in Aus­sicht hat. Durch die Ver­schär­fung der La­ge auf dem deut­schen und eu­ro­päi­schen Ar­beits­markt birgt ei­ne Kün­di­gung manch­mal die Ge­fahr des so­zia­len Ab­stiegs und kann Exis­tenz­ängs­te ver­ur­sa­chen. Ei­ne schnel­le und pro­fes­sio­nel­le Re­ak­ti­on so­wie das Wis­sen über die gel­ten­de Rechts­la­ge ist in ei­ner sol­chen Si­tua­ti­on das obers­te Ge­bot. Un­se­re fach­kun­di­ge Kanz­lei hilft Ih­nen, Ru­he zu be­wah­ren, und oh­ne Ver­zö­ge­rung mit den rich­ti­gen Schrit­ten zu re­agie­ren. Nicht je­de Kün­di­gung muss au­to­ma­tisch das „Aus“ be­deu­ten. In man­chen Fäl­len sind Kün­di­gun­gen so­gar un­gül­tig. Nach dem Wil­len des Ge­setz­ge­bers je­doch muss der Ar­beit­neh­mer in­ner­halb von drei Wo­chen nach Zu­gang ei­ner Kün­di­gung re­agie­ren. Die­se Frist soll­ten Sie kei­nes­falls ver­säu­men son­dern sich recht­zei­tig an uns wen­den.

Wir de­cken das Ar­beits­recht the­ma­tisch kom­plett ab
Un­se­re Tä­tig­kei­ten um­fas­sen das ge­sam­te Spek­trum des Ar­beits­rechts. Im In­di­vi­dual­ar­beits­recht be­ra­ten und ver­tre­ten wir Ge­schäfts­füh­rer, Ma­na­ger, lei­ten­de An­ge­stell­te so­wie Ar­beit­neh­mer. Wir un­ter­stüt­zen Sie bei der Ge­stal­tung, Än­de­rung und Be­en­di­gung von Ar­beits­ver­trä­gen und Dienst­ver­trä­gen von Or­gan­ver­tre­tern ju­ris­ti­scher Per­so­nen. Wir ge­stal­ten für Sie Auf­he­bungs­ver­trä­ge und füh­ren die hier­mit ein­her­ge­hen­den Ver­trags­ver­hand­lun­gen. Wir be­ra­ten und ver­tre­ten Sie bei Ab­be­ru­fung, Kün­di­gung oder ein­ver­nehm­li­cher Be­en­di­gung von An­stel­lungs­ver­trä­gen.

Wir be­ra­ten Sie bei der Prä­ven­ti­on
Kün­di­gung, Wi­der­spruch, Recht­streit: Es ist si­cher­lich in vie­len Fäl­len an­ge­neh­mer, wenn es gar nicht erst so weit kommt. Denn manch­mal kann ei­ne Kün­di­gung auch ab­ge­wen­det wer­den, be­vor sie aus­ge­spro­chen wur­de. Wir un­ter­stüt­zen Sie bei der Ab­wehr ei­ner er­war­te­ten Kün­di­gung und bei den Vor­be­rei­tun­gen an­ge­sichts ei­ner noch aus­zu­spre­chen­den Kün­di­gung.

Hat die Kün­di­gung be­reits statt­ge­fun­den, so neh­men wir Ih­re ge­richt­li­chen In­ter­es­sen in Kün­di­gungs­schutz­ver­fah­ren und Leis­tungs­kla­gen wahr, eben­so wie wir Sie gern bei Strei­tig­kei­ten über Gra­ti­fi­ka­tio­nen, Pro­vi­sio­nen und Tan­tie­men ver­tre­ten.

Im kol­lek­ti­ven Ar­beits­recht ver­tre­ten wir Be­triebs­rä­te in al­len Fra­gen der be­trieb­li­chen Mit­be­stim­mung. Wir wir­ken mit bei In­ter­es­sen­aus­gleichs- und So­zi­al­plan­ver­hand­lun­gen bis hin zur Über­nah­me der Ver­tre­tung in Ei­ni­gungs­stel­len­ver­fah­ren, so­wie in ar­beits­recht­li­chen Be­schluss­ver­fah­ren.

Wir schu­len Sie im Ar­beits­recht
Fach­li­ches Know How auch im Be­reich des Ar­beits­rechts kann ein nicht zu un­ter­schät­zen­der Wett­be­werbs­vor­teil sein. Um Ent­schei­dungs­trä­gern fun­dier­te Kennt­nis­se zu ver­mit­teln, bie­ten wir für Ihr Un­ter­neh­men in­di­vi­du­ell ab­ge­stimm­te In­hou­se-Se­mi­na­re an.

Fach­an­walt Ar­beits­recht :: Tä­tig­keits­schwer­punkt :: In­di­vi­dual­ar­beits­recht
• Ge­stal­tung, Än­de­rung und Be­en­di­gung von Ar­beits- und Dienst­ver­trä­gen
• Ge­stal­tung und Ver­hand­lung von Auf­he­bungs­ver­trä­gen
• Ab­be­ru­fung von der Ge­schäfts­füh­rung
• Kün­di­gung
• Ein­ver­nehm­li­che Be­en­di­gung von An­stel­lungs­ver­trä­gen
• Ab­wehr ei­ner er­war­te­ten Kün­di­gung
• Ge­richt­li­che In­ter­es­sen­wahr­neh­mung in Kün­di­gungs­schutz­ver­fah­ren
• Leis­tungs­kla­gen
• Gra­ti­fi­ka­tio­nen, Bo­nus, Pro­vi­sio­nen und Tan­tie­men
• Pro­ble­me bei ei­ner Ent­sen­dung (Ex­pa­tria­te)
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• Ver­hand­lun­gen zur be­trieb­li­chen Mit­be­stim­mung
• In­ter­es­sen­aus­gleichs- und So­zi­al­plan­ver­hand­lun­gen
• Ver­tre­tung in Ei­ni­gungs­stel­len­ver­fah­ren
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Ihre Vorteile


  • Beratung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Verhandlungsführung durch Wirtschaftsmediator
  • Schnelle Zielerreichung durch effektive Verhandlungsvorbereitung
  • Über 20 Jahre Erfahrung
  • Spezialisiert auf Arbeitnehmer, Manager, Geschäftsführer, Betriebsräte

Kontakt


Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Sie erhalten umgehend eine Erstauskunft oder einen Beratungstermin. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kanzlei Meinolf Nierhof
Königsteiner Straße 48
D – 65929 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 300 952 24
Telefax: +49 69 300 952 55
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„Für seine Arbeit muss man Zustimmung suchen, aber niemals Beifall.“
Charles-Louis de Montesquieu, Philosoph

Lernen Sie unsere Leistungs­bereiche kennen

Arbeitsrecht Beratung

Eine der Säule unseres und damit Ihres Erfolgs ist unsere persönliche Arbeitsrecht Beratung. Gewohnt fachkundig und diskret gehen wir auf Ihre individuelle Situation ein und zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf, wie wir Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen können. Wie beraten und vertreten Sie loyal – wenn nötig auch vor Gericht.

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Kündigung und Arbeitvertrag

Hat Ihr Arbeitgeber die Kündigung Ihres Arbeitsvertrags ausgesprochen, heißt dies noch lange nicht, dass diese auch vollzogen werden darf. Die Auflösung eines Arbeits- oder Dienstvertrages kann aus vielen Gründen unwirksam sein. In unserer Arbeitsrecht Beratung prüfen wir Ihren Fall und besprechen gemeinsam mit Ihnen das weiter Vorgehen.

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Ordentliche Kündigung

Wenn Ihnen eine ordentliche Kündigung zugegangen ist, sollten Sie uns umgehend kontaktieren. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht wissen wir, dass eine ordentliche Kündigung nicht automatisch wirksam sein muss. Wir prüfen Ihre Kündigung und Ihren Arbeitsvertrag und helfen Ihnen dabei, Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen.

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Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung muss Ihnen keine Sorgen bereiten, wenn Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite wissen. Hat Ihr Arbeitgeber die gesetzliche, vertragliche oder tarifvertragliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, sollten auch Sie sich rasch an uns wenden. Wir klären Sie fachkundig über Ihre Möglichkeiten auf, gegen die fristlose Kündigung vorzugehen.

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Abfindung

Wenn es um die Einigung auf eine Abfindung geht, wollen Arbeitnehmer meist überhaupt nichts zahlen. Arbeitnehmer hingegen Träumen von einer Abfindung in Millionenhöhe. Unsere Aufgabe als Verhandlungsspezialisten ist es, zwischen Ihnen beiden zu vermitteln und für Sie eine angemessene Abfindung zu erzielen.

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Aufhebungsvertrag: Welche Klauseln sollten enthalten sein?

Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Was Arbeitnehmer, die schnell frei für einen neuen Job sein wollen, jedoch häufig vergessen ist, dass für gewöhnlich beide Seiten von einem Aufhebungsvertrag profitieren. Weswegen gilt, nehmen Sie nie das erste Angebot Ihres Noch-Arbeitgebers an. Wir handeln einen besseren Deal für Sie aus.

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Arbeitsrecht Beratung

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„Das Geheimnis des Erfolges ist, den Standpunkt des Anderen zu verstehen.“
Henry Ford, Unternehmer

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: zuverlässige Partner für alle Probleme am Arbeitsplatz

Wir vertreten als Anwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer sowie Wirtschaftsunternehmen, die sich gegenüber ihren Mitarbeitern in arbeitsrechtlicher Hinsicht korrekt verhalten wollen. Bei uns finden Sie für jedes arbeitsrechtliche Problem genau den richtigen Ansprechpartner, egal. ob Sie Unterstützung bei einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder der Bewertung einer Abfindung benötigen. Auch bei Konflikten um Bonuszahlungen und Zielvereinbarungen steht Ihnen ein kompetenter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit fundierten Fachkenntnissen und jahrelanger Erfahrung perfekt unterstützend zur Seite.
Kontaktieren Sie ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt bei folgenden Angelegenheiten:
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Außerordentliche Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Freistellung/Beschäftigungspflicht
  • Bonus/Provision/Tantieme
  • Einigungsstelle
  • Elternzeit und Elternteilzeit
  • Teilzeit
  • Interessenausgleich
Anwalt für Arbeitsrecht- Frankfurt

Anwaltskanzlei: Zusammenschluss kooperierender Fachanwälte

Die Anwaltskanzlei Meinolf Nierhof ist ein Zusammenschluss kooperierender Fachanwälte für Arbeitsrecht, die seit fast zwei Jahrzehnten Mandanten vertritt. Ihnen steht ein eingespieltes, perfekt auf das Arbeitsrecht spezialisiertes Team zur Verfügung. Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht gibt Ihnen in Frankfurt gerne unverbindlich Auskunft und findet für Sie eine erfolgversprechende Lösung. Die Erfahrung mit unseren zufriedenen Mandanten zeigt, dass diese uns während ihres gesamten Arbeitslebens treu bleiben und uns stets weiterempfehlen.

Warum ist ein Fachanwalt der perfekte Ansprechpartner?

Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das zudem stark von der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzesänderungen betroffen ist. Ein Fachanwalt, der sich vollkommen darauf spezialisiert hat, als Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt tätig zu sein, verfügt über die bestmögliche Expertise und Erfahrung, um Ihre Interessen optimal zu vertreten. Vertrauen Sie den Experten aus unserer Kanzlei.

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