Erfolg = Spezialisierung, Erfahrung, Kreativität und Engagement
Wir wissen dass Erfolg einem nicht zufliegt. Erfolg in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist im Wesentlichen von der Qualität des Rechtsanwaltes abhängig. Je besser die Ausbildung, je größer die Erfahrung des Fachanwaltes für Arbeitsrecht, gepaart mit Kreativität und Engagement, desto besser wird das Ergebnis sein.
Aus diesem Grunde ist die Kanzlei ausschließlich auf die Belange einer Arbeitsrechtskanzlei ausgerichtet und vor allen Arbeitsgerichten bundesweit tätig. Die Vertretung erfolgt stets durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Zusatzausbildung in den gängigen Verhandlungstechniken.
Welche Mandate übernehmen wir ?
Wir vertreten Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte als auch Arbeitgeber und Geschäftsführer. Die Übernahme von Arbeitgebermandaten ist davon abhängig, dass das Verständnis des Umgangs des Arbeitgebers mit Arbeitnehmern mit unserem Verständnis übereinstimmt, da wir aufgrund der vielen Arbeitnehmermandate weder in der Lage noch gewillt sind Arbeitgeber mit anderer Einstellung zu vertreten.
Was wir bieten und was wir erwarten.
Wir bieten Ihnen die bestmögliche Vertretung, die Sie von einer Arbeitsrechtskanzlei erwarten können, nämlich die Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sie können sicher sein, dass wir es persönlich nehmen wenn Arbeitsgerichte die Ihnen von unserer Seite vorher geschilderte rechtliche Situation anders bewerten.
Wir erwarten, soweit Sie uns noch nicht kennen, einen dahingehenden Vertrauensvorschuss, dass Sie Ihr arbeitsrechtliches Problem in unsere Hände legen, nach vorne schauen und sich keine Sorgen über Ihre Zukunft machen.