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Kanzlei Meinolf Nierhof | 65929 Frankfurt/M.-Höchst | T (069) 30 09 52 - 0

Aufhebungsvertrag: Welche Klauseln sollten enthalten sein?

Ein Aufhebungsvertrag wird geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich ohne die Beachtung von Fristen zu beenden. Grund für einen Aufhebungsvertrag kann sein, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigung und womöglich einen damit verbundenen langwierige Kündigungsprozess vermeiden wollen. Oder der Arbeitnehmer will möglichst schnell einen neuen Job in einem anderen Unternehmen antreten.
Nutzen Sie die Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht bei der Aushandlung eines Aufhebungsvertrags:
  • fundierte Rechtsberatung
  • professionelle Verhandlungsführung
  • Erstellung des Aufhebungsvertrags
  • rechtliche Prüfung aller Klauseln
  • schnellere Verhandlungsfortschritte
  • optimale Verhandlungsergebnisse durch Erfahrung und Expertise
Als Aufhebungsvertrag bezeichnet man im Arbeitsrecht einen Vertrag, der geschlossen wird, um ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Der Aufhebungsvertrag wird von Arbeitgebern gerne vor Ausspruch einer Kündigung angeboten, weil hierdurch am schnellsten Rechtssicherheit geschaffen werden kann. Die Vorteile für den Arbeitgeber liegen bei guter Verhandlungsführung in einer frühen Planungssicherheit, der Vermeidung eines Kündigungsschutzprozesses und eventuell drohender Provisionsklagen. Zudem ist dem Arbeitgeber viel an der Vermeidung ungewollter Unruhe im Unternehmen gelegen, weswegen gilt: Das erste Angebot, dass der Arbeitgeber im Rahmen eines Aufhebungsvertrags unterbreitet, ist bei weitem noch nicht sein letztes Wort. Arbeitnehmer sollten den Aufhebungsvertrag daher nicht überstürzt unterzeichnen. Es lohnt sich nachzuverhandeln mit einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht an seiner Seite.
Nutzen Sie die Chance, aufgrund einer fundierten, ausführlichen Arbeitsrecht Beratung die konkreten Angebote Ihres Arbeitgebers beurteilen zu können und diesem als Verhandlungspartner auf Augenhöhe zu begegnen.
Meinolf Nierhof- Frankfurt
Meinolf Nierhof, Inhaber
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wirtschaftsmediator (Univ. Bielefeld)

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Wenn über das Grundsätzliche keine Einigkeit besteht, so ist es sinnlos, miteinander zu planen.
Konfuzius

 Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer- Frankfurt

Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer

Bei professioneller Verhandlungsführung können Arbeitnehmer im Rahmen eines Aufhebungsvertrags wirtschaftliche Vorteile wie eine Abfindung, die rechtlich nicht einklagbar ist (Ausnahme: Sozialplanabfindung) oder auch die Übernahme der Kosten für ein Outplacement-Verfahren vereinbaren. Zudem entwickeln wir für Sie angepasste Lösungen für ausstehende Sonderleistungen wie Bonusansprüche, Provisionsansprüche und Wettbewerbsverbote. Darüber hinaus sollte jeder Aufhebungsvertrag eine Regelung bezüglich der Qualität des zu erteilenden Zeugnisses enthalten. Letztendlich sollte der Vertrag vor Abschluss noch dahingehend überprüft werden, ob weitere Regelungen getroffen werden können, die für eine Partei Vorteile und für die andere Partei keine Nachteile mit sich bringen.

Zusätzlich wird jeder Aufhebungsvertrag unter Berücksichtigung der erarbeiteten Interessen des Arbeitnehmers und steuerlichen Gegebenheiten optimiert, was den sich aus einer Bruttoabfindung nach Steuern verbleibenden Nettobetrag im Idealfall verdoppelt. Für Sie geht es bei der Beurteilung der Frage, ob ein Vertragsentwurf von Ihnen als „gut“ oder „schlecht“ bewertet wird, ausschließlich um eigene Vor- und Nachteile. Ob der Vergleich für die Gegenseite gut oder schlecht ist, sollte für Sie kein Beurteilungskriterium darstellen.

Wir beraten und vertreten Sie auch gerne in folgenden Bereichen:

Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt.
Konfuzius

 Aufhebungsvertrag für Geschäftsführer- Frankfurt

Aufhebungsvertrag für Geschäftsführer

Geschäftsführer werden einerseits abberufen und andererseits muss ihr Dienstvertrag gekündigt werden. Um den Übergang möglichst reibungslos zu gestalten, ist oft eine große Bereitschaft vorhanden, den Aufhebungsvertrag für den Geschäftsführer so zu gestalten, dass diesem der Weggang erleichtert wird. Meist handelt es sich dabei um finanzielle Zugeständnisse in Form hoher Abfindungen. Der Geschäftsführer sollte jedoch auch mögliche Schadenersatzansprüche im Auge haben beziehungsweis diese vertraglich ausschließen. Wir vertreten Sie bereits im Vorfeld eines Konflikts, entwickeln Lösungskonzepte, so dass Sie Ihre Position in zukünftigen Verhandlungen besser vertreten können. Darüber hinaus analysieren wir mit Ihnen die Risiken unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage sowie aller mit einzubeziehenden Aspekten. Für uns sind höchste fachliche Qualität, professionelle Betreuung und ein persönlicher Berater selbstverständlich. Bei Vertragsverhandlungen oder Verhandlungen zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses werden Sie durch einen erfahrenen, im Konfliktmanagement ausgebildeten Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut. Denn wir wissen, dass es in der Praxis immer auf das Verhandlungsgeschick des beauftragten Vertreters ankommt, um ein außergewöhnliches Ergebnis zu erzielen.

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